VOR Untersuchung dem Arzt vorzulegen: 1. Untersuchungsberechtigungsschein 2. ausgefüllten Erhebungsbogen (wird zus. mit dem Untersuchungsberechtigungsschein in Bürgerbüros der Gemeinde am Hauptwohnsitz ausgegeben)
Jugendarbeitsschutz | Ärztliche Untersuchungen | Arbeitsschutz in NRW.
Filed under: Medizin, Politik | Tagged: 2013, Jugendarbeitsschutz, JugendarbeitsschutzUntersuchung, NRW, Untersuchung | Leave a comment »